Allgemeine Geschäftsbedingungen
Service-Einsätze der ISS International Service Slovakia s.r.o.
Wir übernehmen die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der vom Auftraggeber gelieferten bzw. betreuten Anlagen, Maschinen und Ersatzteile auf Grundlage der DIN EN 13306, DIN 31051 und einschlägiger Fachvorschriften zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen:
1. Stundensätze Normalarbeitszeiten für Arbeits-, Warte- und Vorbereitungszeiten
Servicetechniker – Mechatroniker/Mechaniker 65,– Euro/Std.
Telefonservicetechniker (24-Stunden-Service), Abrechnung im 15-Minuten-Takt 145,– Euro/Std.
Wartezeit (für alle o.g. Qualifikationen) 65,– Euro/Std.
2. Zuschläge
Nachtarbeit (jeweils Mo. bis Fr. von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr) + 50 %
Samstagsarbeit tagsüber (Sa. 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr) + 50 %
Samstagsarbeit nachts (Sa. 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr und Sa. 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr) + 100 %
Sonntags- u. Feiertagsarbeit + 100 %
3. Reisekosten
Für Anreise, Rückreise und tägliche Wegstrecke ab Standort des Montageservice-Personals, Fahrtkosten 0,80 Euro/km, Reisezeit 65,00 Euro/Std.
Die Berechnung der Entfernungen und Streckenzeiten erfolgt auf Basis des Internet-Routenplaners Google-Maps. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt die Berechnung nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich aller Zuschläge und Gebühren.
4. Auslöse innerhalb Deutschlands
Auslöse wird berechnet ab der 6. Stunde mit 12,00 Euro/Tag und Person. Ab der 12. bis 24. Stunde Abwesenheit mit 24,00 Euro/Tag und Person. Für Einsätze außerhalb Deutschlands gelten ergänzende Bedingungen, die jeweils gesondert vereinbart werden müssen. Diese werden dem tatsächlichen Aufwand entsprechend berechnet.
5. Übernachtung
Übernachtungspauschale 90,00 Euro/Nacht und Person
Liegen die tatsächlichen Kosten über diesem Pauschalsatz werden diese nach Aufwand berechnet. Übernachtungen im Ausland werden generell nach Aufwand berechnet.
6. Nebenkosten
Alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz stehen, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Darunter fallen Transportkosten für Werkzeuge und Montagematerial, Telefon, Zeiten für Vor- und -Nachbereitung, Einweisungen, Leihfahrzeuge, Hebewerkzeuge u. -mittel usw. Sämtliche Berechnungssätze sind Nettobeträge und richten sich nach tatsächlichem Aufwand und den genannten Stundensätzen. Die am Tag der Ausführung gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in der Rechnung aufgeführt.
7. Zahlungskonditionen
Die Rechnungen sind sofort rein netto fällig. Bei einem Verzug von mehr als 10 Tagen sind wir berechtigt Verzugszinsen von 18% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu erheben.
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweisung, per Rechnung, per Lastschrifteinzug oder per Nachnahme. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung.
Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Nach vorheriger Abstimmung mit unserer zentralen Kundendienstleitung Telefon: +49 160 944 89 148 und schriftlicher Bestätigung durch uns, können Sie die Vorkasse auch in bar – vor Beginn der Arbeiten – an unseren leitenden Monteur gegen Quittung zahlen.
Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
8. Der Besteller verpflichtet sich:
8.1 Der Besteller hat das Servicepersonal bei der Durchführung der Arbeiten auf seine Kosten zu unterstützen.
8.2 Er hat zum Schutz der Personen und Sachen am Einsatzort notwendige Maßnahmen zu treffen. Er hat auch das Servicepersonal über bestehende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zu unterrichten, soweit diese für den Einsatz von Bedeutung sind.
8.3 Der Besteller ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zu:
Bereitstellung der notwendigen Hilfskräfte nach Angaben in der erforderlichen Zeit. Die Hilfskräfte haben die Weisungen der Serviceleitung zu befolgen. Haftung für diese Hilfskräfte übernehmen wir nicht!
Versorgung der Anlage mit allen vereinbarten Energien und Betriebsstoffen wie z.B. Strom, Öl und Druckluft. Diese sind rechtzeitig und ohne Behinderung der Montage vom Besteller zu verlegen und bei Bedarf unmittelbar und in vereinbarter Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen.
Bereitstellung der erforderlichen schweren Werkzeuge z.B. Hebezeuge, Schweißgerät, Kompressoren usw. sowie der erforderlichen Bedarfsgegenstände und Stoffe wie z.B. Rüsthölzer, Keile, Unterlagen, Dichtmaterial, usw.
Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Druckluft und aller vereinbarten Betriebsmittel einschließlich der erforderlichen Anschlüsse.
Der Einsatzplatz ist so zu sichern, dass das Entwenden von Werkzeugen und Materialien im Wertverhältnis ausgeschlossen ist. Werden dennoch Teile entwendet, so verpflichtet sich der Besteller den entsprechenden Ersatz auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.
8.4 Der Besteller stellt die Maschinen, Anlagen und Ersatzteile zum vereinbarten Zeitpunkt und im vereinbarten Zeitraum zur Ausführung der Arbeiten zur Verfügung.
Kommt der Besteller seinen vorerwähnten Pflichten nicht nach, so sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.
9. Einsatztermine und Zeiten
Alle Angaben über die Serviceleistungen sind nur annähernd maßgeblich. Verzögert sich der Serviceeinsatz durch Umstände, die durch uns nicht verschuldet sind, so tritt eine angemessene Verlängerung der Frist ein. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, dass Anforderungen vom Kunden gestellt werden, die unsere Leistung in Verzug bringt. Die durch die Verzögerung entstandenen Kosten trägt der Besteller.
10. Abschluss des Serviceeinsatzes
Nach Beendigung der Arbeiten überzeugt sich der Besteller oder dessen Vertreter von deren ordnungsgemäßer Ausführung. Dieses wird durch die Unterschrift des Serviceprotokolls bzw. Montageberichts bekundet.
Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden so gilt die Abnahme bei der Vorlage des Montageberichts als erfolgt.
11. Haftung für Mängel
Nach Abnahme der Serviceleistung haften wir für Mängel, die nachweislich durch ein Verschulden unsererseits aufgetreten sind. Diese Mängel müssen innerhalb von 4 Wochen nach Abnahme erkennbar sein und sind unverzüglich nach bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Der Besteller hat uns Gelegenheit zu geben, diesen Mangel zu beseitigen, und wir behalten uns vor, nicht ordnungsgemäß montierte oder beschädigte Teile nach Wahl abzuändern oder neu zu montieren.
Eine Haftung unsererseits besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umbau beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist.
Eine Haftung unsererseits entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen hat.
Eine Haftung unsererseits erlischt spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Serviceeinsatzes.
Der Besteller kann über die ihm in den vorstehenden Bestimmungen zugestandenen Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche oder sonstigen Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit dem Serviceeinsatz zusammenhängen, gegen uns geltend machen, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund er sich beruft.
Vorbehaltlich der voranstehenden Bestimmungen haften wir nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit, wobei Ansprüche begrenzt sind auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden, indirekte Schäden und reine Vermögensschäden.
12. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand Deutschland, Rotenburg (Wümme). Anderslautende Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits Gültigkeit.
13. Allgemein
Das Servicepersonal passt sich – soweit möglich und dem deutschem Arbeitsrecht nicht widersprechend – der beim Besteller eingeführten Arbeitszeit an.
Der Besteller hat die Arbeitszeit und die Arbeitsleistung des Servicepersonals auf einem ihm vorgelegten Formblatt zu bescheinigen.
Sollten sich am Tage der Leistungen bzw. Berechnung die Grundlagen (Löhne und Auslösung) ändern, sind wir berechtigt, unsere Sätze entsprechend zu ändern.
Für Leistungen die innerhalb Deutschlands erbracht werden, sind sämtliche Abrechnungssätze Nettobeträge und werden mit der am Tag der Berechnung gültigen Mehrwertsteuer fakturiert und sind sofort fällig.
Für Leistungen die außerhalb Deutschlands erbracht werden, erfolgt die Rechnungsstellung netto ohne Mehrwertsteuer. Hier übernimmt der Leistungsempfänger auf und in seinem Namen alle notwendigen Maßnahmen zur umsatzsteuerlichen Anmeldung, Abwicklung und Bezahlung der Mehrwertsteuer gemäß seinen jeweils gültigen Landesvorschriften. Eine Rückverrechung der Mehrwertsteuer seitens des Leistungsempfängers an uns erfolgt nicht.
Die Abrechnung der Montage erfolgt nach unserem Ermessen zeitnah ohne die Maßgabe, dass die Montage beendet ist.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: November 2015